Umgang mit Krankheit

 

 

Grundsätzlich gilt, dass Kinder, die Symptome einer Krankheit aufweisen, die Schule nicht besuchen sollen. Das gilt im Übrigen auch für Geschwisterkinder, die als Begleitung zu bestimmten Anlässen mitkommen (Festen, Sprechtagen ...).
 

Zum besonderen Schutz der Mitschüler und Lehrer/Erzieher (hier im Besonderen von Schwangeren) müssen wir Sie darauf aufmerksam machen, die Krankheit Ihres Kindes sofort bei Feststellung der Diagnose dem Klassenlehrer anzuzeigen, sofern es sich um eine beim Gesundheitsamt meldepflichtige Krankheit handelt. Es reicht nicht, die Umstände erst beim späteren Einreichen der schriftlichen Entschuldigung zu nennen.
Das sind insbesondere folgende Krankheiten:
 

  • Scharlach
  • Masern
  • Mumps
  • Röteln
  • Ringelröteln
  • Windpocken
  • Keuchhusten
  • Hepatitis

 

Daneben ist das Auftreten einer saisonalen Grippe aus Gründen der Rücksichtnahme ebenfalls dem Klassenlehrer mitzuteilen.

 

Wie im (Verdachts-)falle einer Schweinegrippe zu verfahren ist, entnehmen Sie bitte dem ausführlichen Elternbrief.

 

Grundsätzlich hoffen wir natürlich auf eine gute Gesundheit Ihres Kindes! Toi, toi, toi ...

 

 

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Support:
Alfried Krupp-Schulmedienzentrum